Aus dem privaten Umfeld sind Messaging-Apps, allen voran WhatsApp, kaum mehr wegzudenken. Das reizt auch immer mehr Firmen, über eine Nutzung von WhatsApp als weiteren Kanal für die Kundenkommunikation nachzudenken. Dies kann allerdings rechtlich problematisch sein und erhebliche Strafen nach sich ziehen, warnt aktuell die Beratungsfirma YourIT.
WhatsApp ist aus Sicht von Experten datenschutzrechtlich problematisch, weil Kontakte aus dem Adressbuch des Telefons an den mittlerweile zu Facebook gehörenden Messenger übertragen werden. Der österreichische Professor für IT- und IP-Recht Peter Burgstaller geht demnach davon aus, dass WhatsApp damit gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Burgstaller zufolge könnte dabei sogar nicht nur WhatsApp als Betreiber des Messaging-Dienstes, sondern auch der Nutzer haftbar sein – dem sei nämlich die Übertragung seines Adressbuchs und damit auch der Verstoß gegen das Datenschutzrecht bekannt.
Hohe Bußgelder drohen
Auch der auf Internet-Rechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law sieht laut YourIT im Hochladen der Nutzerkontakte zu WhatsApp einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (PDF). Das dafür bislang noch keine Geldstrafen verhängt worden seien, sei mutmaßlich darauf zurückzuführen, dass Verbraucherschützer bisher noch nicht dagegen geklagt hätten. Im Falle der WhatsApp-Mutter Facebook hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, dass die (technisch ähnliche) Funktion “Freunde finden” erstens gegen den Datenschutz verstoße und darüber hinaus noch eine belästigende Werbung darstelle. Allerdings sei die Funktion für Facebook eher verzichtbar, für das auf die Mobilnummer als Nutzer-Identität angewiesene WhatsApp hingegen sehr viel elementarer.
Die Kommunikation zwischen seinen Nutzern verschlüsselt WhatsApp mittlerweile durchgängig. Auch die Kontaktdaten ließen sich möglicherweise bereits vor dem Hochladen auf die WhatsApp-Server verschlüsseln. Bis diese Frage geklärt seit, sollten verantwortliche Geschäftsführer und IT-Leiter in Unternehmen aber alarmiert sein, schreibt YourIT. Anders als beim privaten Gebrauch könnten Behörden gemäß Bundesdatenschutzgesetz an Unternehmen sehr wohl hohe Bußgelder verhängen. Die strenge Gesetzgebung greife außerdem beim gemischten beruflichen und privaten Gebrauch der App. Die einhellige Empfehlung der Juristen lautet daher, besser auf die berufliche Nutzung von WhatsApp zu verzichten.
Mit SMS auf der sicheren Seite
Auf der rechtlich sicheren Seite sind Unternehmen hingegen, wenn sie statt WhatsApp und ähnlichen Messengern SMS-Services nutzen. Das hat außerdem den Vorteil, dass damit auch Handynutzer erreicht werden können, die noch kein Smartphone benutzen oder nicht über das mobile Internet zu erreichen sind.
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