BGH-Urteil: Pauschale Gebühren für SMS-TAN unzulässig

BGH-Urteil: Pauschale Gebühren für SMS-TAN unzulässig

Banken und Sparkassen dürfen nicht für „jede“ verschickte SMS-TAN eine Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Grundsätzlich sei gegen Gebühren für SMS-TAN nichts einzuwenden, befand der XI. Zivilsenat in seiner Entscheidung am vergangenen Dienstag. Das gelte allerdings nur dann, wenn die SMS tatsächlich der Erteilung eines Zahlungsauftrags diene. Es könne hingegen nicht angehen, dass ein Geldinstitut auch dann eine Gebühr einfordere, wenn der Kunde die TAN aus der Kurznachricht etwa aufgrund eines begründeten Phishing-Verdachts oder wegen der Überschreitung der zeitlichen Geltungsdauer nicht verwende.

Beispielhaft geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich verlangte das Institut für jede SMS-TAN 10 Euro-Cent. Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte der Versand indes inbegriffen sein müssen. Die Verteidigung argumentierte ferner in der Verhandlung, die Sparkasse habe zum Zeitpunkt der Klage fünf verschiedene TAN-Verfahren angeboten. Von diesen habe lediglich SMS zusätzliche Gebühren verursacht und der Kunde somit ausreichend kostenlose Alternativen gehabt.

Der BGH verwies den Fall nun an die Vorinstanz zurück. Das OLG Frankfurt/Main soll nun unter anderem prüfen, ob die beklagte Sparkasse ihre Klausel überhaupt so pauschal formuliert hatte (sie bestreitet dies).

Abschließend sind scheints weder die Verbraucherschützer noch die Banken so richtig glücklich über das Urteil. Aus Sicht von vzbv-Vorstand Klaus Müller droht Verbraucherinnen und Verbrauchern „selbst für einen so einfachen Vorgang wie eine Online-Überweisung keine Preistransparenz mehr“; der Verband Deutsche Kreditwirtschaft äußerte sich zumindest erfreut darüber, „dass der BGH in seiner Bewertung differenziert“. Geldinstitute müssen aber möglicherweise ihre Systeme künftig so einstellen, dass eine SMS-TAN nur dann berechnet wird, wenn darauf auch tatsächlich eine Transaktion folgt.

Davon unabhängig können Banken und Sparkassen, die ihren Kunden mTAN per SMS übermitteln möchten, dazu den Express-Versand der Managed SMS Services von Retarus nutzen. Damit werden SMS für zeitkritische Anwendungen binnen Millisekunden verarbeitet und an einen Mobilfunk-Carrier zugestellt. Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrem Retarus-Ansprechpartner vor Ort.

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