Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute darüber verhandelt, ob Geldinstitute ihren Kunden Extragebühren für per SMS übermittelte Transaktionsnummern (TAN) berechnen dürfen.
Beispielhaft geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich verlangte das Institut für jede SMS-TAN 10 Euro-Cent. Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte der Versand indes inbegriffen sein müssen. Die Verteidigung argumentierte ferner in der Verhandlung, die Sparkasse habe zum Zeitpunkt der Klage fünf verschiedene TAN-Verfahren angeboten. Von diesen habe lediglich SMS zusätzliche Gebühren verursacht und der Kunde somit ausreichend kostenlose Alternativen gehabt.
Die Karlsruher Richter wollen Ihr Urteil allerdings erst am 25. Juli verkünden (Az. XI ZR 260/15). Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens können Banken und Sparkassen, die ihren Kunden mTAN per SMS übermitteln möchten, dazu den Express-Versand der Managed SMS Services von Retarus nutzen. Damit werden SMS für zeitkritische Anwendungen binnen Millisekunden verarbeitet und an einen Mobilfunk-Carrier zugestellt. Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrem Retarus-Ansprechpartner vor Ort.