Wenn Unternehmen WhatsApp nutzen, fällt das unter das Bundesdatenschutzgesetz, kann rechtlich problematisch sein und erhebliche Strafen nach sich ziehen. Der Grund: WhatsApp überträgt die Kontakte vom Smartphone auf seine Server. Dafür könnte auch der Nutzer haften, dem dies bekannt ist. Juristen empfehlen daher einhellig, besser auf die berufliche Nutzung von WhatsApp zu verzichten.
Berater warnen: Firmen sollten mit der Verwendung von WhatsApp vorsichtig sein
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