Frankreich hat die E-Invoicing-Richtlinie für B2G bereits 2017 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2020 ist diese dort rechtlich bindend und ein voller Erfolg: Rund 140 Millionen Rechnungen wurden bereits über die vorgegebene Plattform „Chorus Pro“ an öffentliche Einrichtungen und Regierungsbehörden ausgestellt.
Zum 1. Juli 2024 werden nun auch im Business-to-Business-Umfeld (B2B) verpflichtende Regelungen für E-Invoicing und E-Reporting in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte der Ordonnance n° 2021-1190 und Ordonnance n° 2014-697 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Größe ab dem 1. Juli 2024 Rechnungen in elektronischer Form empfangen können, wenn ihre Lieferanten verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen.
- Verpflichtende Auflagen zu E-Invoicing und E-Reporting werden in drei Phasen abhängig von der Größe des Unternehmens (die aktuellen Größendefinitionen finden sich auf der Website des Französischen E-Invoicing Verbands) eingeführt:
- Zum 1. Juli 2024 für große Unternehmen;
- spätestens am 1. Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen, und
- spätestens am 1. Januar 2026 für alle Unternehmen.
- Auflagen E-Invoicing:
- Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen, was letztlich E-Invoicing für alle Umsätze zwischen steuerpflichtigen Unternehmen gleichkommt.
- Auflagen E-Reporting:
- Verpflichtung zur elektronischen Meldung von Verkäufen von Unternehmen an Verbraucher (B2C), internationalen B2B-Verkäufen, Intra-EU-Lieferungen sowie von Zahlungsinformationen für Rechnungen oder Verkäufe, bei denen das Datum des Besteuerungszeitpunkts (MwSt.-Fähigkeit) bei der Zahlung liegt.
Fazit: Alle Unternehmen in Frankreich müssen ab Juli 2024 Rechnungen in elektronischer Form empfangen können und bis spätestens Januar 2026 elektronische Rechnungen stellen. Meldepflichtig sind auch ausländische Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und Mehrwertsteuer erheben.
Chorus Pro und private Alternativen
Für Geschäfte mit öffentlichen Einrichtungen und Regierungsbehörden in Frankreich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man nutzt eine zugelassene Partnerplattform eines privaten Lösungsanbieters (Partner Dematerialisation Platform, kurz PDP). Oder man verwendet das staatliche Portal Chorus Pro und kümmert sich selbst um die Übertragung der vorgegebenen Informationen.
Chorus Pro ist das zentrale Portal für die Verwaltung der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor. Es ist in Frankreich die einzige Schnittstelle zur Adressierung aller Behörden im Land mit der Möglichkeit, klassische und etablierte EDI-Kanäle und -Formate zu nutzen. Die Nutzung ist für Lieferanten und öffentliche Auftraggeber kostenlos, setzt allerdings exzellente Kenntnisse der französischen Verwaltungslandschaft, aktuelles Wissen zu den sich permanent ändernden Anforderungen und Auflagen der Steuerverwaltung sowie natürlich das Beherrschen der französischen Sprache voraus.
Die Entscheidungsfreiheit bei der Plattform und des Kanals für den Nutzer – das sogenannte Y-Konzept – bringt einige Vorteile mit sich, etwa die freie Wahl des Service-Providers, effiziente Nutzung bestehender Strukturen oder Flexibilität und Individualisierung.
Mit Inkrafttreten der neuen Gesetze in Frankreich ist ein direkter Rechnungsversand von einem Unternehmen an seine Kunden nicht mehr erlaubt.
Ab 2024 können Unternehmen auf zwei Wegen eine elektronische Rechnung verschicken und ihrer Meldepflicht im B2B-Bereich nachkommen. Ähnlich wie im B2G-Bereich können sie die Dienste eines Drittanbieters (PDP) für das E-Invoicing und die elektronische Berichterstattung in Anspruch nehmen. Der Lösungsanbieter hat in diesem Fall zwei Aufgaben: Er ist sowohl für die Übermittlung der elektronischen Rechnungen als auch für die Weitergabe vorgeschriebener Daten an die französische Steuerverwaltung verantwortlich. Der Partner bedient hier über seine eigene Cloud-Lösung die nationale Plattform Chorus Pro. Als zweite Möglichkeit können sie das öffentliche Rechnungsstellungsportal (Portail Public de Facturation, kurz PPF) für den Rechnungsversand und -bericht direkt nutzen und Chorus Pro gegebenenfalls selbst anbinden.
Bei der Wahl der Plattform sollten Unternehmen außerdem die Archivierungspflicht im Hinterkopf behalten und berücksichtigen, ob sie auf Versand und Empfang mit internationalen Lieferanten angewiesen sind (Stichwort PEPPOL-Anbindung). Ratschläge für die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters haben wir in einem früheren Beitrag zusammengestellt.
Fazit: Sowohl im B2G- als auch künftig im B2B-Bereich haben Unternehmen in Frankreich die Wahl, ob sie das staatliche Angebot selbstständig anbinden oder die (entsprechend zertifizierte) Plattform eines Drittanbieters verwenden möchten. In jedem Falls muss man diversen Verpflichtungen wie der Übertragung von Daten an Kunden und Steuerverwaltung sowie der rechtlich und steuerlich konformen Archivierung nachkommen.
Formate für elektronische Rechnungen in Frankreich
Grundsätzlich muss jede elektronische Rechnung in der EU die Norm EN16931, erfüllen. In Frankreich hat man sich konkret auf drei Ausgangsformate geeinigt, die auch in diversen Mischformen akzeptiert werden:
Aktuell (Stand Juli 2022) muss noch eine lesbare PDF-Datei mitgeschickt werden. Um die Interoperabilität zu gewährleisten, unterstützen private Drittanbieterplattformen in der Regel die drei genannten Formate. Das staatliche Chorus Pro setzt auf CII mit Factur-X.
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