Gestern ist das sogenannte E-Rechnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen um.
Der Bundestag hatte die entsprechende Erweiterung des E-Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 auf Empfehlung des Innenausschusses bereits Anfang Dezember 2016 verabschiedet. Gültigkeit erlangen die Vorgaben der Gesetzesnovelle aber erst mit der nun erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Worum geht es? Das „E-Rechnungsgesetz“ schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Rechnungsdokumente künftig auch elektronisch entgegennehmen müssen. Für Bundesministerien und Verfassungsorgane gilt das ab dem Stichtag 27. November 2018, alle andere öffentlichen Auftraggeber haben noch ein Jahr länger Zeit.
Allerdings sind bis dato nur die wenigsten öffentlichen Auftraggeber darauf vorbereitet, Rechnungsdokumente elektronisch zu empfangen und digital weiterzuverarbeiten. „Der gesetzliche vorgegebene Zeitplan ist gerade auf Bundesebene relativ eng gesetzt“, warnt Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), in dem auch Retarus Mitglied ist.
Das E-Rechnungsgesetz betrifft aber natürlich nicht nur die Öffentlichen Hände, sondern auf der anderen Seite auch ihre vielen kleinen und großen Zulieferer aus der privaten Wirtschaft. Auch diese müssen nun zeitnah klären, wie sie den elektronischen Rechnungsaustausch am besten bewerkstelligen können.
Dass der öffentlichen Auftraggeber ihre elektronische Rechnung akzeptiert, können Rechnungssteller künftig nur noch dann erwarten, wenn diese sämtliche relevanten Daten (zumindest) auch in strukturierter Form enthält. Ob es eine Verpflichtung für die Lieferanten zum Versand elektronischer Rechnungen geben wird, ist freilich noch offen.
VeR-Mann Groß weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung weitere Detailanforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, das zu verwendende Rechnungsdatenmodell sowie die Verbindlichkeit der elektronischen Form stellen könne.
E-Invoicing mit Retarus
Mit Retarus eSign lässt sich E-Invoicing effizient und rechtskonform umsetzen. Inklusive lückenloser Archivierung für Sender und Empfänger, qualifizierter elektronischer Signatur und Schutz vor Manipulation. Länderübergreifend einsetzbar. eSign kann unter anderem diverse WaWi-Dokumente (iDoc) in PDF umwandeln und bietet speziell für die Anwender von SAP-Systemen enorme Vorteile.
Über die Managed Capture Services von Retarus lassen sich nicht EDI-fähige Partner anbinden. Retarus macht dabei mittels OCR mit optional manueller Nacherfassung aus unstrukturierten Daten wie Fax oder E-Mail strukturierte. So kann man Bestell- und Lieferprozesse automatisieren und bewährte Kommunikationsprozesse trotzdem weiterhin nutzen.