Finale Richtlinien zur B2B-E-Rechnung in Deutschland veröffentlicht

Finale Richtlinien zur B2B-E-Rechnung in Deutschland veröffentlicht

Am 15. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen die finalen Leitlinien zur Einführung der E-Rechnungspflicht (PDF) veröffentlicht. Damit wird die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2025 schrittweise umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten für alle B2B-Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen und sind ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung von Rechnungsprozessen.

Die wichtigsten Änderungen und Übergangsfristen

  • E-Rechnungspflicht: Ab Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu erstellen und zu versenden. Dies gilt für alle inländischen B2B-Umsätze. Eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängers zur E-Rechnung ist nicht mehr erforderlich.
  • Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Ebenso sind private Endverbraucher (B2C) nicht betroffen.
  • Übergangsfristen: Bis Ende 2026 können noch Papierrechnungen sowie nicht EN 16931-konforme elektronische Formate verwendet werden, wobei bei anderen Formaten als XRechnung oder ZUGFeRD die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich ist. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro gilt die Übergangsregelung bis Ende 2027.

Formate und technische Voraussetzungen

Die Richtlinien betonen die Verwendung strukturierter Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, um eine maschinelle Verarbeitung zu ermöglichen. Andere Formate sind ebenfalls zulässig, sofern sie europäischen Standards entsprechen oder interoperabel sind. Die Authentizität der Rechnungen kann durch qualifizierte elektronische Signaturen oder interne Kontrollverfahren sichergestellt werden.

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