Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Frankreich ein neues Gesetz, das es Arbeitnehmern ermöglicht, außerhalb ihrer Arbeitszeit offline zu sein.
Damit will unser Nachbarland versuchen, die sogenannte Work-Life-Balance der Franzosen zu verbessern – unser Country Manager Benoît Tremolet hat über dieses „Droit à la déconnexion“ kürzlich schon in „Les Echos“ geschrieben. Der übermäßige Gebrauch digitaler Gerätschaften wurde in der Vergangenheit schon für alles Mögliche von Burnout über Schlaflosigkeit bis hin zu Beziehungsproblemen verantwortlich gemacht, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Das neue Gesetz verpflichte daher Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zu Verhandlungen darüber, wann diese gegebenenfalls ihre Smartphones ignorieren dürfen.
Allerdings ist die neue Rechtsprechung eher symbolischer Natur. Firmen, die kein „Recht auf Abschalten“ definieren, werden nämlich nicht sanktioniert. Die „Always-On“-Arbeitskultur ist außerdem ein zweischneidiges Schwert – sie führt zwar zu einem Ansteigen von (meist unbezahlten) Überstunden, auf der anderen Seite erhalten Mitarbeiter aber mehr Flexibilität was ihr Arbeiten außerhalb des Büros angeht. Arbeitgeber stehen mithin vor dem Spagat, Forderungen ihrer Angestellten nach sowohl Schutz als auch Beweglichkeit unter einen Hut zu bringen.
„Manche Leute möchten gern jeden Abend zwei Stunden lang arbeiten, wenn sie im Gegenzug dafür von drei bis fünf Uhr nachmittags frei haben, um ihre Kinder aus dem Kindergarten zu holen und das Abendessen vorzubereiten“, berichtet Anna Cox, die am University College London (UCL) Computer und Work-Life-Balance erforscht. Wieder anderen hätten überhaupt nichts dagegen, während ihrer täglichen Fahrt ins Büro schon einmal ihre Inbox teilweise abzuarbeiten.
Immer mehr Mitarbeiter arbeiteten von fern oder mit Kollegen in anderen Zeitzonen zusammen, so Cox weiter. Der Preis der Flexibilität sei es, mit den verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeit und Zuhause umzugehen und einfach mal „Also eigentlich arbeite ich gerade nicht“ sagen zu können. Von dem neuen Gesetz in Frankreich erwartet die Expertin als positiven Effekt, dass es „Gespräche zwischen Menschen, die zusammen arbeiten, über ihre gegenseitigen Erwartungen“ anregen werde.
Hierzulande sind einer aktuellen Bitkom-Umfrage zufolge zwei Drittel der Berufstätigen (65 Prozent), die über die Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren Urlaub machen, während dieser Zeit dienstlich erreichbar. Im Vergleich zu den Vorjahren ist diese Zahl erneut zurückgegangen. Im vergangenen Jahr waren es 73 Prozent, 2014 sogar 76 Prozent. „Sowohl seitens der Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber wächst das Bewusstsein dafür, wie wichtig es ist, Erholungszeiten konsequent als solche zu verstehen und einzuhalten“, kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Viele Unternehmen hätten dazu mittlerweile verbindliche interne Regelungen eingeführt.
Gut ein Drittel (35 Prozent) der Berufstätigen, die Urlaub haben, gibt an, in diesem Jahr während der freien Tage dienstlich nicht erreichbar zu sein. Im vergangenen Jahr wollten sich 27 Prozent beruflich ausklinken, 2014 war es erst jeder Vierte (24 Prozent). Für rund ein Viertel (23 Prozent) der Berufstätigen stellt sich die Frage nach der Erreichbarkeit nicht, denn sie haben in der Zeit zwischen den Jahren keinen Urlaub.
Retarus-Kunden, die den Cloud Service E-Mail Security abonniert haben, können über das Feature „Quiet Time“ Zeitintervalle festlegen, in denen Mitarbeitern keine externen E-Mails erhalten sollen, zum Beispiel Freizeiten und Wochenenden. Währenddessen eingehende E-Mails werden in den Retarus-Rechenzentren zwischengespeichert und anschließend automatisch zugestellt. Eine Durchleitfunktion für E-Mails mit hoher Priorität sowie ein Notfall-Button stellen sicher, dass geschäftskritische E-Mails trotzdem ankommen. Mehr zu Retarus E-Mail Security erfahren Sie hier oder bei Ihrem Retarus Ansprechpartner vor Ort.