Noch strengere Regelungen zur E-Rechnung in Ungarn

Noch strengere Regelungen zur E-Rechnung in Ungarn

Ungarn verschärft in diesem und im kommenden Jahr seine Auflagen für die Echtzeit-Meldepflicht bei der E-Rechnung in mehreren Schritten.

Wir fassen die anstehenden Änderungen kurz und prägnant zusammen:

  • Ab dem 1. April 2020 müssen in Ungarn Steuerpflichtige die neue Version 2.0 der Melde-Schnittstelle verwenden. Diese enthält Änderungen sowohl beim XML für die Rechnungsdaten als auch bei der Server-Kommunikation und erfasst noch präzisere Angaben als bisher schon.
  • Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 müssen betroffene Unternehmen alle Rechnungen an in Ungarn steuerpflichtige Personen über das Meldesystem registrieren. Die bisherige Untergrenze von 100.000 Forint (umgerechnet rund 300 Euro) Mehrwertsteuer entfällt. Außerdem müssen bestimmte Transaktionen registriert werden, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.
  • Zum 1. Januar 2021 schließlich müssen in Ungarn steuerpflichtige Firmen auch Rechnungen an Privatpersonen und fast alle nicht besteuerbaren Personen melden. Außerdem werden ab diesem Zeitpunkt auch Rechnungen an Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU meldepflichtig.

Ausführlichere Informationen finden Interessierte (auch in deutscher Sprache) unter https://onlineszamla.nav.gov.hu/home.

Erklärtes Ziel der Maßnahmen ist es wie auch schon in der Vergangenheit, die Schattenwirtschaft zurückzudrängen und Steuerbetrug einzudämmen.

Einhaltung der Richtlinien für die E-Rechnung mit Retarus

Mit den Retarus Business Integration Services ist die neue, noch komplexere Anbindung innerhalb kurzer Zeit möglich. Wir unterstützen nicht nur das detailliertere XML-Wrapper-Format, sondern können Ihre Daten auf Wunsch sogar vorab prüfen. Dies reduziert den Aufwand für Korrekturläufe spürbar. Sprechen Sie bei Interesse einfach mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

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