Das OLG Hamm hat ein denkwürdiges Urteil veröffentlicht. Die Kurzfassung: Eine als PDF-Anhang per E-Mail verschickte Abmahnung ist erst dann als zugegangen zu werten, wenn der Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat.
OLG Hamm oder definiere „zugegangen“
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