In Rumänien stehen im kommenden Jahr wichtige Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung an. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Lassen Sie es am besten gar nicht erst so weit kommen: Über Retarus E-Invoicing versenden und empfangen Sie Rechnungen fristgerecht und compliant.
Die bevorstehenden Änderungen betreffen Unternehmen, die in Rumänien ansässig sind oder dort eine Niederlassung unterhalten. Diese sollten ihre Abrechnungs- und Steuersysteme an die geänderten Regelungen anpassen, um drohende Sanktionen zu vermeiden.
E-Invoicing Pflicht in Rumänien: Ein Überblick
Bisher gilt:
- Die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen mit öffentlichen rumänischen Institutionen (Business-to-Government, B2G) ist seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend, siehe hierzu die Regierungsverordnung 130/2021 .
- Im B2B-Bereich gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seit 1. Juli 2022 für Autohändler und Anbieter von Produkten mit hohem Steuerrisiko (d. h. die anfällig für Steuerhinterziehung sind). Hiervon betroffene Firmen müssen seit 1. Januar 2023 außerdem das E-Transport-System nutzen, um Warentransporte anzumelden.
Das ändert sich:
- Zum 1. Januar 2024 wird elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich für alle in Rumänien ansässigen Unternehmen verpflichtend.
- Diese Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zum Zeitpunkt, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Bestimmungen zur EU-Richtlinie „ViDA – VAT in the Digital Age“ anwenden müssen – je nachdem, was früher eintritt.
- Rumänien kann bei der EU-Kommission eine Verlängerung über den 31. Dezember 2026 hinaus beantragen.
Bußgelder und Sanktionen
Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig an die Vorschriften halten, drohen nach Ablauf einer Schonfrist bis zum 31. März 2024 Bußgelder. Diese liegen abhängig von der Unternehmensgröße zwischen 1.000 RON und 10.000 RON (umgerechnet etwa 2002 EUR). Inländische Steuerpflichtige, die Rechnungen außerhalb des E-Invoicing-Systems für B2B-Transaktionen empfangen, können mit einem Bußgeld in Höhe des in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags belegt werden.
So funktioniert „RO e-Factura“
Die zentrale rumänische E-Rechnungsplattform, kurz „RO“, steht seit November 2021 zur Verfügung und ist für den Austausch von Rechnungen sowohl im B2G- als auch im B2B-Bereich konzipiert. Gelegentlich wird sie auch als ANAF (Name des rumänischen Finanzministeriums) bezeichnet. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- „RO“ ermöglicht das Einreichen und Herunterladen elektronischer Rechnungen. Die Plattform speichert E-Rechnungen 60 Tage lang, während derer der Empfänger sie heruntergeladen haben muss.
- Absender und Empfänger sind verpflichtet, ihre ausgestellten bzw. erhaltenen Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
- Die Rechnungen müssen im vorgegebenen XML-Format „RO_CIUS“ erstellt werden.
- Die maximale Einreichungsfrist beträgt 5 Werktage ab Rechnungsstellung.
- Nach erfolgreicher Validierung fügt die Plattform die Signatur des Finanzministeriums hinzu, um inhaltliche Änderungen zu verhindern.
SAF-T in Rumänien
Das Standard Audit File for Tax (kurz SAF-T) ist der OECD-Standard für den elektronischen Austausch von Buchhaltungsdaten zwischen Organisationen und ihren Behörden. SAF-T ist seit 2022 für alle rumänischen Unternehmen sowie ausländische umsatzsteuerpflichtige Firmen verpflichtend, die in Rumänien registriert sind. Für die Umsetzung gilt ein gestaffelter Zeitplan:
- März 2022 Große Steuerzahler
- Juli 2022 Unternehmen, die als große Steuerzahler eingestuft werden
- Januar 2023 Mittlere Unternehmen
- 2025 Kleine Unternehmen
Die Buchhaltungs- und Steuerinformationen müssen im Format SAF-T D406 eingebettet in eine PDF-Datei ans rumänische Finanzamt (ANAF) übermittelt werden. Meldepflicht besteht dabei für Steuerinformationen im Umsatzsteuerzeitraum, Aktiva sowie Inventar.
Ausblick
Ab Juli 2024 ist RO e-Factura der einzig zulässige Kanal für Rechnungen im B2B-Bereich. Ab diesem Zeitpunkt riskieren auch Empfänger Bußgelder, die noch Rechnungen in anderer Form akzeptieren. Diese Umstellung wirkt sich mithin nicht nur auf die Buchhaltung aus, sondern erstreckt sich auch auf andere Bereiche einschließlich der Rechtsbeziehungen. Eine Anpassung von Prozessen, Managementsystemen und Abläufen ist unumgänglich.
Für Kunden von Retarus E-Invoicing kümmern wir uns um alle nötigen Änderungen. Die kosteneffiziente Cloud-Lösung, entwickelt mit EDI-DNA und über 27 Jahren Erfahrung, entspricht internationalen Vorschriften und erfüllt unterschiedlichste technische Länderanforderungen. Als zertifizierter Peppol Access Point und Mitglied in lokalen E-Invoicing-Verbänden betreibt Retarus für seine Kunden rechtlich konformes E-Invoicing für B2G, B2B und B2C in Europa und der Welt – immer unter der Einhaltung internationaler Standards.
Falls bei Ihnen akuter Handlungsbedarf besteht, dann zögern Sie nicht, unsere erfahrenen E-Invoicing-Experten zu kontaktieren. Diese beraten Sie gern dazu, wie Sie noch fristgerecht eine Anbindung an die rumänischen Behörden erreichen können.
PS: Schon gewusst? Retarus bietet auch Expressdienste an, wenn’s intern mal wieder etwas länger gedauert hat …