Am 17. April hat das Bundesfinanzministerium verschiedene Verbände angeschrieben, um eine mögliche Änderung des §14 UStG zu diskutieren. Konkret geht es um die „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze“. Die vorgeschlagenen Eckpunkte sehen eine Einführung zu Januar 2025 vor.
Die elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze kommt nach Deutschland
Tags: E-Invoicing