Berater warnen: Firmen sollten mit der Verwendung von WhatsApp vorsichtig sein

Wenn Unternehmen WhatsApp nutzen, fällt das unter das Bundesdatenschutzgesetz, kann rechtlich problematisch sein und erhebliche Strafen nach sich ziehen. Der Grund: WhatsApp überträgt die Kontakte vom Smartphone auf seine Server. Dafür könnte auch der Nutzer haften, dem dies bekannt ist. Juristen empfehlen daher einhellig, besser auf die berufliche Nutzung von WhatsApp zu verzichten.

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Eine Nummer für sich: Worauf Sie bei der SMS-Absenderkennung achten sollten

Mobilfunk-Carrier weltweit unternehmen viel, um ihre Kunden bestmöglich vor Spam zu schützen. Für Unternehmen gilt es daher einiges zu beachten, damit automatisierte SMS-Nachrichten wie etwa Bestell- oder Buchungsbenachrichtigungen zuverlässig zugestellt werden. Eine seriöse und transparente Absenderkennung ist dabei zwingend erforderlich. Die entsprechenden nationalen Vorgaben unterscheiden sich jedoch erheblich.

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„Sicherlich haben Sie unsere Rechnung übersehen“: Zahlungserinnerungen per SMS

Funktioniert der Mahnprozess nicht, kommt es zu Zahlungsausfällen, die sich schnell in der Liquidität des fordernden Unternehmens niederschlagen können. Über die Retarus Cloud SMS Services können Unternehmen Kunden, die im Zahlungsverzug sind, via Kurznachricht eine Erinnerung zustellen und die Zahlungsmoral ihrer Kunden somit deutlich verbessern.

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