Alle Unternehmen in Frankreich müssen ab Juli 2024 Rechnungen in elektronischer Form empfangen können und bis spätestens Januar 2026 elektronische Rechnungen stellen. Meldepflichtig sind auch ausländische Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und Mehrwertsteuer erheben.
E-Invoicing wird in Frankreich ab 2024 auch für B2B verpflichtend
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