Um im Zeitalter der Digitalisierung trotz immer größeren Datenmengen effizient arbeiten zu können, lagern immer mehr Unternehmen ihre Kommunikationsprozesse an TK-Dienstleister aus. Das Problem dabei: Gemäß des §203 StGB durften Berufsgeheimnisträger bisher keine personenbezogenen Daten offenbaren. Bisher.
Outsourcing ist ab sofort für Berufsgeheimnisträger einfacher
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