Im Rahmen der Mehrwertsteuermeldung in Ungarn wurde ein Update zur Schnittstellenspezifikation für Online-Rechnungen an die ungarische Steuerbehörde NAV ausgerollt, die Rechnungsaussteller beim Versand elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich seit dem 1. Januar 2021 berücksichtigen müssen.
In Ungarn steuerpflichtige Firmen müssen seitdem auch Rechnungen an Privatpersonen und fast alle nicht besteuerbaren Personen melden. Außerdem wurden ab diesem Zeitpunkt auch Rechnungen an Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU meldepflichtig.
Gleichzeitig wurde zum 1. Januar 2021 die neue Schnittstellenspezifikation Version 3.0 für den elektronischen Rechnungsversand eingeführt. Diese ist nach einer Testphase seit Oktober 2020 jetzt allgemein verbindlich für die Übermittlung der Rechnungsdaten an die nationale Steuer- und Zollverwaltung Ungarns (NAV).
Die jeweils aktuellen und gültigen Spezifikationen stehen auf der „Online-Szamla“-Website unter https://onlineszamla.nav.gov.hu/dokumentaciok.
Neue Wege für den elektronischen Rechnungsversand in Ungarn
Die neue XML-Version 3.0 ist flexibler und ermöglicht neue Rechnungsprozesse. Bisher gab es nur ein zweigeteiltes Verfahren, bei dem der Kunde eine Papier- bzw. PDF-Rechnung erhält, parallel zur XML-Meldung an die NAV. Dieses wird bis auf Weiteres erhalten bleiben.
Neu für Unternehmen und Lieferanten ist nun die Möglichkeit, die an die NAV gemeldeten XML-Rechnungen direkt aus dem Online Szamla-System als digitale B2B-Rechnung an ihre Kunden zu schicken.
Von diesem neuen Verfahren und schlankeren Prozess im E-Invoicing profitieren Rechnungssteller und -empfänger gleichermaßen:
- Rechnungssteller brauchen ihre strukturierten Rechnungen nur noch an das zentrale NAV-System zu übermitteln und sparen sich den gesonderten Versand einer PDF-Rechnung per E-Mail oder sogar einer Papierrechnung per Briefpost.
- Rechnungsempfänger erhalten die identische Rechnung vom NAV-System und können davon ausgehen, dass diese überprüft wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Für die Steuerbehörde NAV ist das Ziel der Maßnahmen wie auch schon in der Vergangenheit, die Schattenwirtschaft zurückzudrängen und Steuerbetrug einzudämmen.
Globales E-Invoicing aus einer Hand
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