{"id":10855,"date":"2017-04-11T17:12:43","date_gmt":"2017-04-11T15:12:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.retarus.com\/blog\/de\/?p=10855"},"modified":"2024-03-11T18:10:23","modified_gmt":"2024-03-11T17:10:23","slug":"elektronische-rechnung-wird-im-oeffentlichen-auftragswesen-pflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.retarus.com\/blog\/de\/elektronische-rechnung-wird-im-oeffentlichen-auftragswesen-pflicht\/","title":{"rendered":"E-Invoicing: Elektronische Rechnung wird im \u00f6ffentlichen Auftragswesen Pflicht"},"content":{"rendered":"\n
Gestern ist das sogenannte E-Rechnungsgesetz im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht worden. Es setzt die EU-Richtlinie 2014\/55\/EU \u00fcber die elektronische Rechnungsstellung im \u00f6ffentlichen Auftragswesen um.<\/p>\n\n\n\n
Der Bundestag hatte die entsprechende Erweiterung des E-Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 auf Empfehlung des Innenausschusses bereits Anfang Dezember 2016 verabschiedet. G\u00fcltigkeit erlangen die Vorgaben der Gesetzesnovelle aber erst mit der nun erfolgten Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Worum geht es? Das \u201eE-Rechnungsgesetz\u201c<\/a> schreibt vor, dass \u00f6ffentliche Auftraggeber Rechnungsdokumente k\u00fcnftig auch elektronisch entgegennehmen m\u00fcssen. F\u00fcr Bundesministerien und Verfassungsorgane gilt das ab dem Stichtag 27. November 2018, alle andere \u00f6ffentlichen Auftraggeber haben noch ein Jahr l\u00e4nger Zeit.<\/p>\n\n\n\n Allerdings sind bis dato nur die wenigsten \u00f6ffentlichen Auftraggeber darauf vorbereitet, Rechnungsdokumente elektronisch zu empfangen und digital weiterzuverarbeiten. \u201eDer gesetzliche vorgegebene Zeitplan ist gerade auf Bundesebene relativ eng gesetzt\u201c, warnt Stefan Gro\u00df<\/a>, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), in dem auch Retarus Mitglied<\/a> ist.<\/p>\n\n\n\n Das E-Rechnungsgesetz betrifft aber nat\u00fcrlich nicht nur die \u00d6ffentlichen H\u00e4nde<\/a>, sondern auf der anderen Seite auch ihre vielen kleinen und gro\u00dfen Zulieferer aus der privaten Wirtschaft. Auch diese m\u00fcssen nun zeitnah kl\u00e4ren, wie sie den elektronischen Rechnungsaustausch am besten bewerkstelligen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Dass der \u00f6ffentlichen Auftraggeber ihre elektronische Rechnung akzeptiert, k\u00f6nnen Rechnungssteller k\u00fcnftig nur noch dann erwarten, wenn diese s\u00e4mtliche relevanten Daten (zumindest) auch in strukturierter Form enth\u00e4lt. Ob es eine Verpflichtung f\u00fcr die Lieferanten zum Versand elektronischer Rechnungen geben wird, ist freilich noch offen.<\/p>\n\n\n\n VeR-Mann Gro\u00df weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass die Bundesregierung k\u00fcnftig per Rechtsverordnung weitere Detailanforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, das zu verwendende Rechnungsdatenmodell sowie die Verbindlichkeit der elektronischen Form stellen k\u00f6nne.<\/p>\n\n\n\n Mit Retarus eSign<\/a> l\u00e4sst sich E-Invoicing<\/a> effizient und rechtskonform umsetzen. Inklusive l\u00fcckenloser Archivierung f\u00fcr Sender und Empf\u00e4nger, qualifizierter elektronischer Signatur und Schutz vor Manipulation. L\u00e4nder\u00fcbergreifend einsetzbar. eSign kann unter anderem diverse WaWi-Dokumente (iDoc) in PDF umwandeln und bietet speziell f\u00fcr die Anwender von SAP-Systemen enorme Vorteile.<\/p>\n\n\n\n<\/a><\/figure>\n\n\n\n
E-Invoicing mit Retarus<\/h2>\n\n\n\n