{"id":16851,"date":"2022-08-09T16:38:37","date_gmt":"2022-08-09T14:38:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.retarus.com\/blog\/de\/?p=16851"},"modified":"2024-04-04T13:16:41","modified_gmt":"2024-04-04T11:16:41","slug":"e-invoicing-wird-in-frankreich-ab-2024-auch-fuer-b2b-verpflichtend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.retarus.com\/blog\/de\/e-invoicing-wird-in-frankreich-ab-2024-auch-fuer-b2b-verpflichtend\/","title":{"rendered":"E-Invoicing wird in Frankreich ab 2024 auch f\u00fcr B2B verpflichtend"},"content":{"rendered":"\n
Frankreich hat die E-Invoicing-Richtlinie f\u00fcr B2G<\/a> bereits 2017 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2020 ist diese dort rechtlich bindend und ein voller Erfolg: Rund 140 Millionen Rechnungen<\/a> wurden bereits \u00fcber die vorgegebene Plattform \u201eChorus Pro\u201c an \u00f6ffentliche Einrichtungen und Regierungsbeh\u00f6rden ausgestellt.<\/p>\n\n\n\n Zum 1. Juli 2024 werden nun auch im Business-to-Business-Umfeld (B2B) verpflichtende Regelungen f\u00fcr E-Invoicing und E-Reporting in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte der Ordonnance n\u00b0 2021-1190<\/a> und Ordonnance n\u00b0 2014-697<\/a> lassen sich wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n\n\n\n Fazit<\/strong>: Alle Unternehmen in Frankreich m\u00fcssen ab Juli 2024 Rechnungen in elektronischer Form empfangen k\u00f6nnen und bis sp\u00e4testens Januar 2026 elektronische Rechnungen stellen. Meldepflichtig sind auch ausl\u00e4ndische Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und Mehrwertsteuer erheben.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Gesch\u00e4fte mit \u00f6ffentlichen Einrichtungen und Regierungsbeh\u00f6rden in Frankreich gibt es zwei M\u00f6glichkeiten: Entweder man nutzt eine zugelassene Partnerplattform eines privaten L\u00f6sungsanbieters (Partner Dematerialisation Platform, kurz PDP). Oder man verwendet das staatliche Portal Chorus Pro<\/a> und k\u00fcmmert sich selbst um die \u00dcbertragung der vorgegebenen Informationen.<\/p>\n\n\n\n Chorus Pro ist das zentrale Portal f\u00fcr die Verwaltung der elektronischen Rechnungsstellung im \u00f6ffentlichen Sektor. Es ist in Frankreich die einzige Schnittstelle zur Adressierung aller Beh\u00f6rden im Land mit der M\u00f6glichkeit, klassische und etablierte EDI-Kan\u00e4le und -Formate zu nutzen. Die Nutzung ist f\u00fcr Lieferanten und \u00f6ffentliche Auftraggeber kostenlos, setzt allerdings exzellente Kenntnisse der franz\u00f6sischen Verwaltungslandschaft, aktuelles Wissen zu den sich permanent \u00e4ndernden Anforderungen und Auflagen der Steuerverwaltung sowie nat\u00fcrlich das Beherrschen der franz\u00f6sischen Sprache voraus.<\/p>\n\n\n\n Die Entscheidungsfreiheit bei der Plattform und des Kanals f\u00fcr den Nutzer \u2013 das sogenannte Y-Konzept \u2013 bringt einige Vorteile mit sich, etwa die freie Wahl des Service-Providers, effiziente Nutzung bestehender Strukturen oder Flexibilit\u00e4t und Individualisierung.<\/p>\n\n\n\n Mit Inkrafttreten der neuen Gesetze in Frankreich ist ein direkter Rechnungsversand von einem Unternehmen an seine Kunden nicht mehr erlaubt.<\/p>\n\n\n\n Ab 2024 k\u00f6nnen Unternehmen auf zwei Wegen eine elektronische Rechnung verschicken und ihrer Meldepflicht im B2B-Bereich nachkommen. \u00c4hnlich wie im B2G-Bereich k\u00f6nnen sie die Dienste eines Drittanbieters (PDP) f\u00fcr das E-Invoicing und die elektronische Berichterstattung in Anspruch nehmen. Der L\u00f6sungsanbieter hat in diesem Fall zwei Aufgaben: Er ist sowohl f\u00fcr die \u00dcbermittlung der elektronischen Rechnungen als auch f\u00fcr die Weitergabe vorgeschriebener Daten an die franz\u00f6sische Steuerverwaltung verantwortlich. Der Partner bedient hier \u00fcber seine eigene Cloud-L\u00f6sung die nationale Plattform Chorus Pro. Als zweite M\u00f6glichkeit k\u00f6nnen sie das \u00f6ffentliche Rechnungsstellungsportal (Portail Public de Facturation, kurz PPF) f\u00fcr den Rechnungsversand und -bericht direkt nutzen und Chorus Pro gegebenenfalls selbst anbinden.<\/p>\n\n\n\n Bei der Wahl der Plattform sollten Unternehmen au\u00dferdem die Archivierungspflicht im Hinterkopf behalten und ber\u00fccksichtigen, ob sie auf Versand und Empfang mit internationalen Lieferanten angewiesen sind (Stichwort PEPPOL-Anbindung<\/a>). Ratschl\u00e4ge f\u00fcr die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters haben wir in einem fr\u00fcheren Beitrag<\/a> zusammengestellt.<\/p>\n\n\n\n Fazit<\/strong>: Sowohl im B2G- als auch k\u00fcnftig im B2B-Bereich haben Unternehmen in Frankreich die Wahl, ob sie das staatliche Angebot selbstst\u00e4ndig anbinden oder die (entsprechend zertifizierte) Plattform eines Drittanbieters verwenden m\u00f6chten. In jedem Falls muss man diversen Verpflichtungen wie der \u00dcbertragung von Daten an Kunden und Steuerverwaltung sowie der rechtlich und steuerlich konformen Archivierung nachkommen.<\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich muss jede elektronische Rechnung in der EU die Norm EN16931, erf\u00fcllen. In Frankreich hat man sich konkret auf drei Ausgangsformate geeinigt, die auch in diversen Mischformen akzeptiert werden:<\/p>\n\n\n\n Aktuell (Stand Juli 2022) muss noch eine lesbare PDF-Datei mitgeschickt werden. Um die Interoperabilit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, unterst\u00fctzen private Drittanbieterplattformen in der Regel die drei genannten Formate. Das staatliche Chorus Pro setzt auf CII mit Factur-X.<\/p>\n\n\n\n\n
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Chorus Pro und private Alternativen<\/h2>\n\n\n\n
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Formate f\u00fcr elektronische Rechnungen in Frankreich<\/h2>\n\n\n\n
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Eine L\u00f6sung f\u00fcr alle Anforderungen und Kommunikationskan\u00e4le<\/h2>\n\n\n\n